Erstausstattungsgeld – Tipps, Anlaufstellen & Antrag
Wenn ein Neugeborenes das Licht der Erde erblickt, braucht es vor allem Licht, Liebe und Nahrung. Doch es will auch gekleidet, gepflegt, bespielt und ausgeführt werden. Die finanziellen Mittel dafür sind nicht immer vorhanden. Genau für solche Fälle gibt es das Erstausstattungsgeld.
Wir erklären in diesem Artikel, wer Anrecht auf Erstausstattungsgeld hat, wie viel Geld man bekommt und geben Tipps, wie man die Hilfe schnell und ohne unnötigen Aufwand beantragt. Wir haben außerdem öffentliche und private Träger aufgelistet, die bei der ersten Ausstattung für das Baby unter die Arme greifen.
Kurz zusammengefasst: Was Sie unbedingt zum Erstausstattungsgeld wissen sollten
- Wer? Das Erstausstattungsgeld fürs Baby richtet sich an Frauen mit sehr geringem Einkommen oder solche, die Sozialleistungen beziehen.
- Wie viel? Die Höhe der finanziellen Hilfe ist unterschiedlich, in der Regel liegt sie zwischen 750 und 900 Euro.
- Wo? Zuständig ist in der Regel das Jobcenter, es existieren jedoch viele weitere Stellen, die Geld zahlen und Beratung anbieten.
- Wie? Es muss zuerst der Antrag gestellt und bewilligt werden, erst dann sollte die Erstausstattung eingekauft werden. Der Antrag sollte zwischen der 15. und 25. Schwangerschaftswoche gestellt werden.
Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.
1. Wer bekommt Geld für die Erstausstattung?
Nicht jeder hat Recht auf Erstausstattungsgeld. Lediglich Frauen in der Schwangerschaft, die ein sehr geringes Einkommen haben oder Hartz 4 / Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen, haben ein Anrecht auf das Erstausstattungsgeld. Eine feste Einkommensgrenze gibt es dabei nicht. Ob ein Antrag auf Bezuschussung erfolgversprechend ist, sollte deswegen vorher bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle nachgefragt werden, denn einen pauschalen Rechner zur Berechnung gibt es nicht.
Wichtig zu wissen ist, dass das Geld für die Erstausstattung nicht auf die sonstigen Sozialhilfeleistungen angerechnet wird. Man muss sich als werdende Mutter also keine Sorgen machen, dass finanzielle Hilfen an anderer Stelle gekürzt werden. Das Erstausstattungsgeld muss außerdem nicht zurückgezahlt werden.
2. Wie viel Geld bekommt man vom Amt für die Erstausstattung?
Es gibt keine feste bzw. pauschale Höhe für das Erstausstattungsgeld, beispielsweise variiert der Betrag von Bundesland zu Bundesland. Wie viel Geld man bekommt, richtet sich auch nach der konkreten Liste benötigter Dinge, die man bei der Antragstellung einreicht. Im Normalfall erhalten Schwangere zwischen 750 und 1.000 Euro.
Das Erstausstattungsgeld darf bei jeder Schwangerschaft neu beantragt werden. Wie oft der Zuschuss gewährt wird, liegt dann aber in der Hand der jeweiligen Stelle. Das Jobcenter genehmigt in den meisten Fällen nur einen Teilbetrag beim zweiten oder dritten Kind oder lehnt den Antrag sogar komplett ab, da davon ausgegangen wird, dass viele Produkte noch von älteren Geschwister vorhanden und nutzbar sind. Ist dies nicht der Fall, sollte dies im Antrag nachvollziehbar dargelegt und erklärt werden.
2.1. Was gehört zur Erstausstattung?
Für ein Neugeborenes sind viele Kleidungsstücke, Pflegeutensilien und Babyaccessoires nötig. Wie die Liste genau aussieht, variiert je nach individueller Situation. Besonders häufig werden folgende Dinge benötigt:
- Wickeltisch
- Babykleidung
- Pflegeartikel
- Babybett und Bettwäsche
- Hochstuhl
- Kinderwagen
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Welche Dinge brauchen Sie besonders dringend für Ihr (noch ungeborenes) Baby?
Hier die bisherigen Antworten anschauen ⇓
Die bisherigen Stimmen:
Pflegeartikel (Windeln, Wundcreme, Thermometer etc.) | 15 Stimmen |
Babybekleidung. | 13 Stimmen |
Fläschchen und Schnuller. | 13 Stimmen |
Wickeltisch. | 11 Stimmen |
Kinderwagen. | 11 Stimmen |
Still-BH und Stilkissen. | 11 Stimmen |
Badewanne. | 10 Stimmen |
Bettwäsche, Kissen und Decken | 10 Stimmen |
Babybett. | 10 Stimmen |
Hochstuhl. | 9 Stimmen |
Laufstall. | 9 Stimmen |
Tragetuch. | 9 Stimmen |
Umstandskleidung. | 8 Stimmen |
3. Wer zahlt die finanzielle Hilfe?
Es gibt verschiedene Stellen, die finanzielle Hilfen für Schwangere vor und nach der Geburt anbieten und dies häufig auch ohne große bürokratische Hürden. Bei Arbeitslosigkeit und Schwangeren bis 25 ist für alle Anträge das Jobcenter die Anlaufstelle, siehe dazu Baby Erstausstattung vom Staat. Dort erhalten Sie auch Kinderzuschlag (max. 140,- Euro pro Kind), eventuell Geld für eine Haushaltshilfe oder einen Zuschlag zu den Kinderbetreuungskosten.
Frauen, die noch nicht 15 Jahre alt sind oder nicht erwerbsfähig sind, d. h. körperlich oder geistig nicht in der Lage sind, drei Stunden am Tag zu arbeiten, stellen den Antrag beim Sozialamt.
Darüber hinaus gibt es weitere Institutionen, an die man sich wenden kann, wenn das Geld vom Staat nicht ausreicht:
- Bundesstiftung Mutter und Kind: Zahlt ergänzende Hilfen (max. 300,- Euro) und teils auch die gesamte Erstausstattung, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen, nicht rechtzeitig verfügbar sind oder kein Anspruch besteht. Die Antragstellung erfolgt bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort.
- Länderstiftungen: Leistungen und Einkommensgrenze unterscheiden sich je nach Stiftung
- Geld von der Kirche: bei besonderer Notlage können Frauen Hilfen aus kirchlichen Fonds erhalten
Weitere Informationen dazu, wer Geld für die Erstausstattung zahlt, erhalten Sie hier.
3.1. Wann sollte man das Erstausstattungsgeld beantragen?
Die Bearbeitung des Antrags und das Besorgen der Erstausstattung für das Baby kann längere Zeit dauern, das Erstausstattungsgeld sollte also relativ früh beantragt werden. Empfehlenswert ist es, den Antrag bereits ca. in der 15. Schwangerschaftswoche zu stellen. t.
Was muss man beantragen, wenn man ein Kind bekommt? Welche Unterlagen brauche ich?
Länge: 13 Minuten
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Mehr dazu:
Die Erstausstattung vom Staat beantragen
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie die Erstausstattung für Ihr Baby genauso wie die Erstausstattung für eine Wohnung vom Staat beantragen. Dies geschieht beim Sozialamt oder Jobcenter. Doch der Staat hilft nicht nur dem Baby. Wenn Sie vier Monate schwanger sind, können Sie Zusatzaufwände der Mutter geltend machen. Einige Punkte sollten Sie berücksichtigen, bevor Sie die Baby-Erstausstattung beim Staat beantragen.
4. An welche Stellen soll ich mich zur Beratung wenden?
Es existieren diverse Angebot zur Beratung und Unterstützung, die einem bei der Antragsstellung und allgemeinen Fragen zur Seite stehen, zum Beispiel bei der Frage, ob Sie überhaupt antragsberechtigt sind:
- Die Caritas (siehe auch Erstausstattung von der Caritas) hilft vor allem bei den Anträgen. Tipp: Wenn sich eine Beratungsstelle in der Nähe befindet, gehe man zunächst zur Caritas. Die Profis dort geben viele wertvolle Tipps. Es wird immer wieder von finanziellen Hilfen auch bei gutem Einkommen der Eltern gesprochen, z.B. von Sachspenden (Babybett oder einem Babyschlafsack) trotz solider Einkommensbasis.
- Diakonie der evangelischen Kirche
- Pro Familia
- AWO
- Sozialdienst katholischer Frauen
- Deutsches Rotes Kreuz
- Donum Vitae
Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die Ihnen nahe gelegenen Beratungsstellen auf den folgenden Seiten aufgelistet:
- familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/
- bundesstiftung-mutter-und-kind.de/beratung/
- dajeb.de/beratungsfuehrer-online/beratung-in-ihrer-naehe
Manche Beratungsstellen bieten auch eine Online-Beratung an.
5. Wie beantrage ich die Hilfe zur Erstausstattung richtig?
Wie bekomme ich die Unterstützung? Wer antragsberechtigt ist, reicht in der Regel als erstes zusammen mit dem Antrag eine Liste beim Jobcenter oder Sozialamt ein, die alle benötigten Dinge für die Erstausstattung umfasst. Das Jobcenter überweist dann einmalig den benötigten Betrag oder stellt Gutscheine aus, mit denen die benötigten Dinge für das Baby gekauft werden können.
Wichtig zu beachten: Stellen Sie erst den Antrag und kaufen Sie dann die Babysachen ein. Bewahren Sie sorgfältig alle Quittungen auf! Ausgaben für bereits erworbene Produkte erstattet das Amt normalerweise nämlich nicht.
Welcher Antrag genau ausgefüllt werden muss, hängt dabei davon ab, ob bereits Sozialleistungen bezogen werden. Die korrekten Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beratungsstelle.
5.1. Schritt für Schritt – Antrag richtig und unkompliziert stellen
- Mit Hilfe der Beratungsstelle prüfen: Bin ich anspruchsberechtigt?
- Antrag ausfüllen (ggf. mit Hilfe der Beratungsstelle)
- Liste mit Dingen zusammenstellen, die benötigt werden
- Antrag, Liste und ggf. weitere notwendige Dokumente bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bewilligung abwarten und dann erst einkaufen gehen
- Falls Antrag nicht bewilligt wird: ggf. Widerspruch einlegen
6. Alternativen zum Erstausstattungsgeld und weitere Hilfen
Zusätzlich oder alternativ zum Erstausstattungsgeld sollten Sie sich der zahlreichen weiteren Unterstützungsangebote für Schwangere, Mütter, Alleinerziehende und Familien bewusst machen und diese ggf. nutzen:
- Mutterschutz und Mutterschaftsgeld (Letzteres ist nur für Frauen mit Nebenerwerb beantragbar; als Schülerin, Auszubildende und Studentin ohne Nebenerwerb gibt es andere Möglichkeiten)
- Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus
- Landeserziehungsgeld (nur in Bayern, Sachsen und Thüringen)
- Kindergeld (mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes)
- Wohngeld und Erstausstattungsgeld für die Wohnung
- Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Mehrbedarfszuschlag
- Kinderzuschlag
- Kinderbetreuungskosten
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Recht auf Hebamme, Versorgung mit Arzneimitteln, Entbindung und Haushaltshilfe
- Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren
Speziell zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft:
Ihr Recht auf eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Viele Schwangere wissen nichts von ihrem möglichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft. Dabei kann diese in schwierigen Schwangerschaftssituationen ein Segen für die ganze Familie sein und die Schwangere vor Überlastung schützen.
Wir sagen, wann Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe gelten machen können und was dabei zu berücksichtigen ist.
Ergänzungen und Fragen von Leser:innen
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