Hier erhalten Sie überall Geld für die Erstausstattung
Diakonie, Caritas, Jobcenter und Co. – viele staatliche und nichtstaatliche Stellen helfen jungen Eltern bei der Finanzierung der Erstausstattung und gewähren Zuschüsse in Form von Geld, Sachleistungen oder anderweitiger Hilfe. Manche Familien erhalten die Erstlingsausstattung völlig kostenlos.
Bunte Fördervielfalt
Die Grundvoraussetzung der meisten Förderstellen liegt im Vorliegen einer gewissen Notlage der werdenden Eltern. Die Definition dieser Notlage weicht aber voneinander ab, manchmal werden neben dem Einkommen als wichtigste Bemessungsgrundlage auch andere persönliche Umstände für die Gewährung der Hilfen zugrunde gelegt.
Inhalt: Geld für die Erstausstattung erhalten
Geld vom Staat für die Erstausstattung
Der deutsche Staat gewährt jungen Eltern finanzielle Hilfe in mannigfaltiger Form. ALG II - Empfänger und andere Geringverdiener können zum Beispiel Hilfen für die Umstandskleidung und Erstausstattung beantragen, Mütter werden über zahlreiche Gesetzte geschützt, Eltern- und Kindergeld werden ausgezahlt usw. Erste Anlaufstelle für finanziell schlechter gestellte Eltern ist somit das Jobcenter.
Familien und Alleinerziehende, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen (Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), können nach § 24 SGB II Zuschüsse für die Erstausstattung des Babys bei dem für sie zuständigen Jobcenter beantragen.
Aber der Staat zahlt weit mehr an junge Eltern als eine Beihilfe zur Erstausstattung. Wir haben Details zum Antrag beim Jobcenter und weitere Fördermöglichkeiten des Staates im Artikel Geld vom Staat beantragen zusammengestellt:
Die Erstausstattung vom Staat beantragen
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie die Erstausstattung für Ihr Baby genauso wie die Erstausstattung für eine Wohnung vom Staat beantragen. Dies geschieht beim Sozialamt oder Jobcenter. Doch der Staat hilft nicht nur dem Baby. Wenn Sie vier Monate schwanger sind, können Sie Zusatzaufwände der Mutter geltend machen. Einige Punkte sollten Sie berücksichtigen, bevor Sie die Baby-Erstausstattung beim Staat beantragen.
Bundesstiftung Mutter und Kind und andere Stiftungen
Zweite große Förderquelle hierzulande sind die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" und andere regionale Stiftungen wie "Donum Vitae" oder "Hilfe für Familien in Not des Landes Brandenburg" . Diese fördern die Erstausstattung auch dann noch, wenn das Jobcenter dies aufgrund zu hoher Einnahmen ablehnt. Dies allerdings auch nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Diese Hilfen werden über soziale Beratungsstellen wie die Caritas, die Diakonie, die AWO usw. vermittelt.
Anlaufstellen für finanzielle Hilfen der Bundesstiftung
Beratungsstellen werden sowohl von öffentlichen Trägern (Städte, Gemeinden und Kirchen) als auch von privaten Trägern (Wohlfahrtsverbände) bereitgestellt. Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die Ihnen nahe gelegenen Beratungsstellen auf den folgenden Seiten aufgelistet:
- www.familienplanung.de/beratung/beratungsstellensuche/ (dort einfach PLZ eingeben)
- www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/beratung/
- www.dajeb.de/
Manche Beratungsstellen bieten auch eine Online-Beratung an.
Die größten Beratungsstellen sind
- Caritas (vermittelt auch Hilfen von Kirchenfonds, siehe unseren Extra-Beitrag hier)
- Diakonie der evangelischen Kirche
- Pro Familia (vermittelt parallel aus einem Stiftungsfonds für Alleinerziehende und finanziell besonders schlecht gestellte Eltern)
- AWO
- Sozialdienst katholischer Frauen
Zulassungsvoraussetzungen für Förderungen durch die Bundesstiftung
- Eine finanzielle Notlage muss vorliegen
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Schwangerschaftsbeglaubigung, z. B. in Form des Mutterpasses
Beim Antrag mitzubringen sind alle relevanten Unterlagen, z. B.
- Einkommensnachweise wie die Steuererklärung
- Mietvertrag
- Personalausweis
- Mutterpass
Sie müssen bei einer Beratungsstelle unterschreiben, dass Sie die Hilfen der Bundesstiftung nicht anderswo parallel beantragen. Ihren Antrag sollten Sie so früh wie möglich einreichen, möglichst zu Beginn der Schwangerschaft. Üblicherweise wird empfohlen, die Anträge zwischen der 15. und nicht später als der 25. Schwangerschaftswoche zu stellen.
Vertrauliche und breite Beratung
Im Rahmen der Antragstellung soll individuell auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten und vertraulich beraten werden. Dazu gehören neben den Hilfen zur Erstausstattung auch weitere mögliche Leistungsansprüche vor und nach der Geburt sowie die Vermittlung anderer Hilfsangebote im regionalen Umfeld.
Gut zu wissen
Die finanziellen Stiftungshilfen dürfen nicht auf andere Sozialleistungen, wie z.B. Alg 2 oder Sozialhilfe, angerechnet oder bei der Berechnung solcher Leistungen als Einkommen berücksichtigt werden. Andererseits gilt: Auf finanzielle Hilfen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch, da es sich nur um eine ergänzende Unterstützung in einer besonderen Notlage handelt.
Wie hoch ist die Förderung?
Dies kann generell nicht gesagt werden. Aber je nach Bundesland und eigener Situation können schnell zwischen 750 und 900 Euro zusammenkommen. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.
Das Geld bekommen die werdenden Eltern allerdings erst in den letzten Monaten der Schwangerschaft ausgezahlt.
Die Erstausstattung für ein Baby kostenlos erhalten
Wie kann ich noch Geld für die Erstausstattung erhalten? Wie oben bereits geschildert bieten viele der Beratungsstellen eine Beratung in Bezug auf Beantragung von Geldern aus weiteren Familienhilfefonds an. Die gewährten Gelder dürfen teilweise kombiniert werden. Auf diese Art und Weise, auch in Kombination mit Sachspenden, können Eltern die Erstlingsausstattung komplett kostenlos erhalten.