Einen Teil der Baby Erstausstattung erhalten Sie ggf. vom StaatWenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie die Erstausstattung für Ihr Baby genauso wie die Erstausstattung für eine Wohnung vom Staat beantragen. Dies geschieht beim Sozialamt oder Jobcenter. Doch der Staat hilft nicht nur dem Baby. Wenn Sie vier Monate schwanger sind, können Sie Zusatzaufwände der Mutter geltend machen. Einige Punkte sollten Sie berücksichtigen, bevor Sie die Baby-Erstausstattung beim Staat beantragen.

Familien und Alleinerziehende, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen (Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), können nach § 24 SGB II Zuschüsse für die Erstausstattung des Babys bei dem für sie zuständigen Jobcenter beantragen.

Als Erstes gilt es, Folgendes zu beachten: Stellen Sie erst den Antrag beim Amt und kaufen Sie dann ein. Die Belege heben Sie auf, um diese gegebenenfalls vorlegen zu können. Bedenken Sie: Das Datum des Einkaufs ist auf den Belegen vermerkt! Sie erhalten bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen Geld für den Mehrbedarf der Mutter in der Schwangerschaft und auch den für die Babyerstausstattung.

Erwarten Sie aber keine Luxusausführung der benötigten Erstlingsausstattung. Der Staat geht hier eher davon aus, dass sich vieles auch gebraucht erwerben lässt. Im Gesetz (§ 23 Sozialgesetzbuch II) ist lediglich die Rede von Beihilfen zu Umstandskleidung und der Erstausstattung des Babys. Konkret werden dabei Bemessungsrichtlinien zugrunde gelegt, die gebrauchte Ware in einem "angemessenen Rahmen" finanziell fördert. Ebay-Kleinanzeigen und Kinderflohmärkte sind dann erste Anlaufsstelle.

Bei manchen Kommunen erfolgt die "Auszahlung" in Form von Sachleistungen.

Wir hier bei Baby-Welten plädieren ohnehin dafür, Babykleidung gebraucht zu kaufen, da diese bereits oftmals gewaschen wurde und dadurch viele giftige Chemikalien aus der Kleidung ausgeschwemmt wurde.

Wann können Sie den Antrag stellen?

Wie erwähnt können Sie einen Antrag auf Umstandskleidung ab Woche 13 der Schwangerschaft stellen. Achtung: Die Zahlungen erfolgen nur, wenn auch ein Antrag gestellt wurde. Dieser kann formlos erfolgen, lediglich die Kopie des Mutterpasses sollte angefügt sein. Erstlingsausstattung für Ihr kommendes Baby können Sie ab der 32. Schwangerschaftswoche beantragen. Alleinerziehende erhalten in der Regel höhere Sätze.

Zusatztipp: Sie können auch einen Antrag auf Erstausstattung stellen, wenn Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen zieht.

Was wird typischerweise gewährt

Gewöhnlich unterstützt der Staat die Anschaffung von Dingen wie:

  • Kinderwagen
  • Wickelkommode
  • Babybett
  • Hochstuhl
  • Säuglingskleidung

Achtung: Die einzelnen Teile der Erstausstattung werden erst dann gefördert, wenn deren Anschaffung notwendig wird. Ein Hochstuhl wird folglich erst später (mit-)bezahlt.

Sollten Sie ein zweites Kind bekommen, geht der Staat davon aus, dass die bereits einmal gewährte Erstausstattung auch für das zweite Kind genutzt werden kann, und fördert diese demnach nicht mehr. Eine Ausnahme wird nur bei sehr dicht aufeinanderfolgenden Geburten gemacht und dafür zum Beispiel zwei Babybetten benötigt werden.

Die Folgekleidung für das Kind muss aus der Regelzuwendung erfolgen.

Auch bei einem kompletten Verlust der Kinderkleidung (Diebstahl, Brand etc.) kann Antrag auf Erstausstattung beim Staat gestellt werden.

Weitere Leistungen des Staates bei einer Schwangerschaft

Mutterschutz
Dieser gilt von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen danach. Mütter dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten und nicht gekündigt werden.

Mutterschaftsgeld
Für berufstätige Schwangere, zu beantragen bei der Krankenkasse.

Elternzeit
Anspruch auf bis zu drei Jahre Arbeitsauszeit zur Kindererziehung.

Elterngeld
Siehe dazu unseren Beitrag zum Elterngeld.

Kindergeld
Dieses erhalten Kinder bis zum Ende der Ausbildung (maximal bis 25).

Wohngeld

Hilfe in besonderen Lebenslagen
... beim örtlichen Sozialamt.

Kinderzuschlag
Familien, deren Einnahmen nur für die Eltern reichen, nicht aber für die Kinder, können einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Kinderbetreuungskosten
... werden in manchen Fällen übernommen. Viele Kitas legen bei ihren Beiträgen eine Sozialstaffel zugrunde.

Jugendliche Schwangere
... haben einen Anspruch auf ALG 2, selbst wenn Sie kein eigenes Einkommen haben und/oder bei den Eltern wohnen.

Haushaltshilfe
Alleinerziehende Mütter, die während der Schwangerschaft ihren Haushalt nicht alleine führen können bzw. über keine Hilfe im Umkreis verfügt, können beim Staat eine Haushaltshilfe beantragen.

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Viele Schwangere wissen nichts von ihrem möglichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft. Dabei kann diese in schwierigen Schwangerschaftssituationen ein Segen für die ganze Familie sein und die Schwangere vor Überlastung schützen.

Wir sagen, wann Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe gelten machen können und was dabei zu berücksichtigen ist.

Hier weiterlesen

 

Lesen Sie hier von weiteren Stellen, die finanzielle Hilfen für das Baby bereitstellen:

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Diakonie, Caritas, Jobcenter und Co. – viele staatliche und nichtstaatliche Stellen helfen jungen Eltern bei der Finanzierung der Erstausstattung und gewähren Zuschüsse in Form von Geld, Sachleistungen oder anderweitiger Hilfe. Manche Familien erhalten die Erstlingsausstattung völlig kostenlos.

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Geschrieben von

Baby Welten
Baby Welten Admin

Baby-Welten-Team

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