Die ersten Tage und Wochen nach der Geburt sollten ganz dem neuen Erdenbürger gehören. Aber manche Dinge dulden keinen Aufschub. Hier sagen wir dir, worauf du achten musst, um keine Fristen zu versäumen.
Unmittelbar nach der Geburt
- Meldet euer Baby beim Standesamt an. Ihr erhaltet dort mehrere Ausgaben der Geburtsurkunde. Folgendes müsst ihr mit zum Standesamt nehmen: Ärztliche Bescheinigung über die Geburt, Familienbuch, eigene Ausweise, gegebenenfalls, bei Unverheirateten, eine Anerkennung der Vaterschaft.
- Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt. Zumeist erfolgt dies automatisch durch das Standesamt, aber ihr könnt dort gleich einen Kinderausweis für die nächste Reise beantragen.
Bis eine Woche nach der Geburt
- Informiert eure Lieben über das neue Familienmitglied.
Bis einen Monat nach der Geburt
- Irgendwann müsst ich euch über den Nachnamen eures Babys einig werden. Wenn ihr verheiratet seid, ist der Fall klar. Andernfalls müsst ihr euch gemeinsam einigen und euren Entschluss beim Standesamt eintragen lassen.
- So langsam könnt ihr euch auch um das Kindergeld kümmern. Dies wird zwar bis zu einem halben Jahr rückwirkend gezahlt, aber wer will schon so lange warten.
- Und wenn ihr einmal dabei seid, denkt an das Elterngeld. Dieses wird 3 Monate rückwirkend bezahlt. Alle weiteren Infos zum Elterngeld haben wir euch hier zusammengestellt.
Bis zwei Monate nach der Geburt
- Euer Baby ist von seiner ersten Minute an automatisch krankenversichert. Trotzdem müsst ihr es der Krankenversicherung melden. Sendet zu diesem Zweck die Geburtsurkunde an die Versicherung. Seid ihr gesetzlich familienversichert, ist das Kind ohne Zusatzkosten bei euch mitversichert. Als Privatversicherte müsst ihr einen Zusatzbeitrag für euer Kind zahlen.
Bis zu einem Jahr nach der Geburt
- Wenn ihr euer Kind zuhause betreut, könnt ihr nach dem Bezugsende des Elterngeldes das sogenannte Betreuungsgeld beantragen. Das Gesuch könnt ihr bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder eurer Gemeinde-/Stadtverwaltung einreichen.
Elternzeit
Ihr habt beide Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres eures Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten eures Arbeitsverhältnisses, es bleibt aber erhalten. Nach Ablauf der Elternzeit habt ihr das Recht auf Rückkehr zu eurer früheren Arbeitszeit. Allerdings müsst ihr spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit euren Arbeitgeber schriftlich darüber benachrichtigen. Weitere Infos findet ihr hier:
Interne Meldung: Artikel mit der ID 1249 hat nicht state = 1
Erfahrungsvideo: Die Zeit nach der Geburt
Länge: 7 Minuten
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