Erste Untersuchung in der Schwangerschaft: Ablauf, Untersuchungen und Tipps
Ein positiver Schwangerschaftstest kann Freude, Aufregung und Unsicherheit zugleich auslösen. Plötzlich entstehen viele Fragen: Wann sollte der erste Arzttermin stattfinden? Was wird untersucht? Ist schon etwas im Ultraschall zu sehen? Und welche Zusatztests sind wirklich sinnvoll?
Die erste Untersuchung schafft Orientierung. Sie bestätigt die Schwangerschaft, erfasst mögliche Risiken und legt die Grundlage für die weitere Vorsorge. Gleichzeitig gilt: Nicht alles muss an einem einzigen Termin entschieden werden. Gerade bei zusätzlichen vorgeburtlichen Untersuchungen ist es sinnvoll, sich Zeit zu nehmen.
Kurz zusammengefasst
- Termin vereinbaren: Nach einem positiven Schwangerschaftstest sollte zeitnah eine frauenärztliche Praxis kontaktiert werden. Wann die erste Untersuchung stattfindet, hängt von der Schwangerschaftswoche, möglichen Beschwerden und individuellen Risiken ab.
- Frühe Untersuchung: Ein besonders früher Termin ist bei Blutungen, stärkeren oder einseitigen Unterleibsschmerzen, Kreislaufproblemen, einer früheren Eileiterschwangerschaft oder einer Schwangerschaft trotz Spirale wichtig. Bei starken Beschwerden sollte nicht auf einen regulären Vorsorgetermin gewartet werden.
- Schwangerschaftswoche: Die Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung berechnet – nicht ab dem Tag der Befruchtung. Bei einem unregelmäßigen Zyklus kann die frühe Ultraschallmessung helfen, das Schwangerschaftsalter genauer einzuordnen.
- Vorbereitung: Zum ersten Termin gehören die Versicherungskarte, der Impfpass, eine Medikamentenliste, vorhandene Arztberichte und frühere Mutterpässe ins Gepäck. Sinnvoll ist außerdem eine kurze Liste mit Fragen und dem Datum der letzten Regelblutung.
- Gesundheitsgespräch: Die Anamnese umfasst frühere Schwangerschaften, Erkrankungen, Operationen, Allergien, familiäre Risiken, Medikamente und mögliche berufliche Belastungen. Auch psychische oder soziale Probleme dürfen und sollten offen angesprochen werden.
- Grunduntersuchungen: Üblicherweise werden Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert. Je nach Schwangerschaftswoche und Situation kommen eine gynäkologische Untersuchung, das Abtasten der Gebärmutter und ein Test auf Chlamydien hinzu.
- Blutuntersuchungen: Zu Beginn werden unter anderem Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörperstatus und Hämoglobinwert bestimmt. Hinzu kommen Untersuchungen auf bestimmte Infektionen wie Syphilis und Hepatitis B sowie nach Beratung ein freiwilliger HIV-Test.
- Erster Ultraschall: Der reguläre erste Basis-Ultraschall ist zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Ein früherer Ultraschall kann sinnvoll sein, ist aber manchmal noch uneindeutig – etwa wenn der Eisprung später stattgefunden hat als angenommen.
- Unklarer Frühbefund: Ist sehr früh noch kein Embryo oder keine Herzaktion sichtbar, bedeutet das nicht automatisch eine Fehlentwicklung. Häufig lässt sich die Situation erst durch eine Kontrolluntersuchung nach einigen Tagen sicher beurteilen.
- Mutterpass: Im Mutterpass werden wichtige Untersuchungsergebnisse und der weitere Verlauf dokumentiert. Er ist ein persönliches medizinisches Dokument und sollte während der Schwangerschaft möglichst mitgeführt werden.
- Folsäure und Jod: Folsäure ist besonders bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche wichtig. Jod wird häufig während der gesamten Schwangerschaft empfohlen, bei Schilddrüsenerkrankungen jedoch nur nach ärztlicher Rücksprache.
- Medikamente: Regelmäßig eingenommene Arzneimittel sollten nicht eigenmächtig abgesetzt oder verändert werden. Auch frei verkäufliche Schmerzmittel, pflanzliche Präparate, Cremes und Nahrungsergänzungsmittel gehören auf die Medikamentenliste, die bei der Untersuchung besprochen wird.
- Zusatzuntersuchungen: NIPT, Ersttrimester-Screening und verschiedene Infektionstests sind nicht automatisch Bestandteil der normalen Vorsorge. Vor der Entscheidung sollten Nutzen, Grenzen, mögliche Fehlalarme und Konsequenzen eines auffälligen Ergebnisses geklärt werden.
- Selbstzahlerleistungen: Mehr Diagnostik bedeutet nicht zwangsläufig mehr Sicherheit. Bei jeder kostenpflichtigen Zusatzleistung lohnt sich die Frage, ob sie aufgrund eines konkreten Risikos empfohlen wird und ob sich aus dem Ergebnis eine medizinisch sinnvolle Konsequenz ergibt.
- Hebamme suchen: Die Hebammensuche sollte möglichst früh beginnen, da die Betreuung regional knapp sein kann. Viele Vorsorgeuntersuchungen können auch von einer Hebamme oder im Wechsel mit der frauenärztlichen Praxis durchgeführt werden.
- Eigene Entscheidung: Untersuchungen und pränataldiagnostische Tests setzen eine verständliche Aufklärung voraus. Schwangere haben das Recht, Fragen zu stellen, Bedenkzeit zu verlangen und angebotene Untersuchungen abzulehnen.
Details und Erläuterungen zu allen Punkten im weiteren Artikel.
Wann sollte die erste Untersuchung stattfinden?
Nach einem positiven Schwangerschaftstest sollte zeitnah ein Termin in einer frauenärztlichen Praxis vereinbart werden. Bei der Terminvergabe wird meist nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung, vorhandenen Beschwerden und früheren Schwangerschaften gefragt.
Wann die Untersuchung tatsächlich stattfindet, hängt von der individuellen Situation ab. Ein sehr früher Termin ist beispielsweise sinnvoll bei:
- Blutungen oder stärkeren Unterleibsschmerzen
- früheren Eileiterschwangerschaften
- wiederholten Fehlgeburten
- einer Schwangerschaft trotz Spirale
- chronischen Erkrankungen
- regelmäßig benötigten Medikamenten
- einer Kinderwunschbehandlung
- Unsicherheit über den Schwangerschaftsbeginn
Bestehen keine Beschwerden oder besonderen Risiken, kann die Praxis den Termin einige Wochen später ansetzen. Das ist nicht automatisch ein Grund zur Sorge. Ein regulärer erster Basis-Ultraschall ist in Deutschland zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche vorgesehen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Feststellung der Schwangerschaft und der anschließenden ersten Vorsorgeuntersuchung. Beides kann bei einem Termin zusammenfallen, muss es aber nicht.
Was beschäftigt dich vor dem ersten Termin?
Wie wird die Schwangerschaftswoche berechnet?
Die Schwangerschaftswochen werden ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung gezählt – also ungefähr zwei Wochen vor der tatsächlichen Befruchtung. Eine Schwangerschaft dauert nach dieser Berechnung rund 40 Wochen.
Die Angabe SSW 7+3 bedeutet beispielsweise:
- sieben Schwangerschaftswochen sind abgeschlossen,
- zusätzlich sind drei Tage vergangen,
- die Schwangere befindet sich damit in der 8. Schwangerschaftswoche.
Diese Zählweise kann zunächst verwirrend wirken. Sie hat sich jedoch etabliert, weil der genaue Befruchtungstag häufig unbekannt ist. Bei unregelmäßigen Zyklen oder einer Kinderwunschbehandlung kann der Termin später anhand der frühen Ultraschallmessung genauer bestimmt werden.
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Beschäftigt dich noch etwas anderes vor der ersten Untersuchung?
Was sollte zum ersten Termin mitgebracht werden?
Eine gute Vorbereitung erleichtert das Gespräch und verhindert, dass wichtige Angaben vergessen werden. Hilfreich sind:
- Krankenversicherungskarte
- Impfpass
- Liste aller regelmäßig oder gelegentlich eingenommenen Medikamente
- Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln und pflanzlichen Präparaten
- frühere Mutterpässe, sofern vorhanden
- wichtige Arztbriefe bei chronischen Erkrankungen
- Datum des ersten Tages der letzten Regelblutung
- Informationen über frühere Schwangerschaften, Geburten oder Fehlgeburten
- eine kurze Liste mit eigenen Fragen
Für die üblichen Untersuchungen muss man in der Regel nicht nüchtern erscheinen, sofern die Praxis nichts anderes mitgeteilt hat. Häufig wird direkt zu Beginn eine Urinprobe benötigt.
Eine Begleitperson kann meistens mitkommen. Ob sie auch bei der körperlichen Untersuchung oder beim Ultraschall anwesend sein darf, lässt sich vorab mit der Praxis klären.
Das ausführliche Gespräch: Die Anamnese
Ein wesentlicher Teil der ersten Untersuchung ist das Gespräch über die gesundheitliche Vorgeschichte. Dabei geht es nicht darum, die Schwangere auszufragen, sondern mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Typische Themen sind:
- frühere und aktuelle Erkrankungen
- Operationen und Krankenhausaufenthalte
- Allergien
- regelmäßig eingenommene Medikamente
- familiär gehäuft auftretende Erkrankungen
- frühere Schwangerschaften und Geburten
- Fehl-, Früh- oder Totgeburten
- Zyklusdauer und Datum der letzten Regelblutung
- Alkohol-, Nikotin- oder Cannabiskonsum
- berufliche Belastungen und mögliche Gefahrstoffe
- psychische Belastungen oder soziale Schwierigkeiten
Auch Erkrankungen in der Familie des anderen Elternteils können relevant sein, insbesondere erblich bedingte Krankheiten oder angeborene Fehlbildungen.
Es lohnt sich, offen über Sorgen, psychische Beschwerden oder belastende Lebensumstände zu sprechen. Die Schwangerschaftsvorsorge umfasst nicht nur Laborwerte und Ultraschallbilder. Bei Bedarf kann die Praxis an Beratungsstellen, Hebammen, psychosoziale Hilfen oder spezialisierte medizinische Einrichtungen vermitteln.
Welche körperlichen Untersuchungen werden durchgeführt?
Zur ersten Vorsorge gehören eine allgemeine und eine gynäkologische Untersuchung. Der genaue Umfang richtet sich nach Schwangerschaftswoche, Beschwerden und Vorgeschichte.
Typischerweise werden kontrolliert:
- Blutdruck
- Körpergewicht
- allgemeiner Gesundheitszustand
- Unterleib und Gebärmutter
- Scheide und Gebärmutterhals, soweit medizinisch erforderlich
Eine vaginale Untersuchung kann beispielsweise dazu dienen, Gebärmutter und Gebärmutterhals zu beurteilen oder Blutungen, Schmerzen und auffälligen Ausfluss abzuklären.
Der Urin wird auf Eiweiß und Zucker untersucht. Je nach Vorgeschichte oder Beschwerden erfolgt zusätzlich eine Untersuchung auf Bakterien. Harnwegsinfektionen können in der Schwangerschaft unbemerkt verlaufen und sollten bei entsprechenden Hinweisen behandelt werden.
Außerdem ist zu Beginn der Schwangerschaft ein Test auf Chlamydien vorgesehen. Dafür wird in der Regel eine Urinprobe mit einem empfindlichen molekularbiologischen Verfahren untersucht.
Welche Blutuntersuchungen gehören zur ersten Vorsorge?
Zu Beginn der Schwangerschaft wird meist eine größere Blutprobe abgenommen. Dabei werden verschiedene Werte und Infektionen untersucht.
Zu den regulären Untersuchungen gehören insbesondere:
- Blutgruppe und Rhesusfaktor
Die Blutgruppe und der Rhesusfaktor der Schwangeren werden bestimmt. Ist sie Rhesus-negativ, wird geprüft, ob besondere Vorsorgemaßnahmen erforderlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem der kindliche Rhesusfaktor aus dem Blut der Mutter bestimmt werden. - Antikörpersuchtest
Dieser Test sucht nach bestimmten mütterlichen Antikörpern, die die roten Blutkörperchen des ungeborenen Kindes angreifen könnten. Der Test wird später in der Schwangerschaft wiederholt. - Hämoglobinwert
Der Hämoglobinwert gibt Hinweise darauf, ob eine Blutarmut vorliegt. Ein niedriger Wert bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sofort Eisenpräparate notwendig sind. Gegebenenfalls werden zunächst weitere Eisenwerte bestimmt. - Rötelnschutz
Der Rötelnschutz wird anhand dokumentierter Impfungen oder gegebenenfalls durch eine Antikörperbestimmung überprüft. Eine Rötelnimpfung darf während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Fehlende Impfungen können nach der Geburt nachgeholt werden. - Hepatitis B
Seit 2023 wird die Untersuchung auf eine Hepatitis-B-Infektion bereits zu Beginn der Schwangerschaft vorgenommen. Wird eine Infektion erkannt, können frühzeitig Maßnahmen zum Schutz des Kindes geplant werden. - Syphilis
Eine unbemerkte Syphilis kann das ungeborene Kind erheblich gefährden. Deshalb gehört der Suchtest zur regulären Vorsorge. Im Mutterpass wird nur vermerkt, dass die Untersuchung stattgefunden hat. - HIV
Allen Schwangeren wird nach vorheriger Beratung ein HIV-Test angeboten. Er ist freiwillig und erfordert die Einwilligung der Schwangeren. Eine früh erkannte HIV-Infektion kann so behandelt werden, dass eine Übertragung auf das Kind in vielen Fällen verhindert wird. Im Mutterpass wird nicht das Testergebnis, sondern lediglich die Durchführung dokumentiert.
Was ist beim ersten Ultraschall zu sehen?
Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird der Ultraschall meistens über die Scheide durchgeführt. Dadurch lassen sich Gebärmutter und frühe Schwangerschaft häufig genauer darstellen als über die Bauchdecke.
Was sichtbar ist, hängt stark von der Schwangerschaftswoche ab:
- Etwa ab der 5. bis 6. Schwangerschaftswoche kann meist eine Fruchthöhle erkannt werden.
- Etwas später werden Dottersack und Embryo sichtbar.
- Eine Herzaktion ist häufig ab der 6. bis 7. Schwangerschaftswoche darstellbar.
Diese Zeitangaben sind nur Orientierungswerte. Ein verspäteter Eisprung kann dazu führen, dass die Schwangerschaft jünger ist als zunächst berechnet. Ist bei einem sehr frühen Ultraschall noch kein Embryo oder Herzschlag zu erkennen, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass die Schwangerschaft nicht intakt ist. Häufig bringt eine Kontrolluntersuchung nach einigen Tagen Klarheit.
Beim regulären ersten Basis-Ultraschall zwischen der 9. und 12. Woche wird unter anderem geprüft:
- Liegt die Schwangerschaft in der Gebärmutter?
- Ist eine Herzaktion vorhanden?
- Handelt es sich um ein Kind oder um Mehrlinge?
- Entspricht die Größe der errechneten Schwangerschaftswoche?
- Muss der voraussichtliche Geburtstermin angepasst werden?
Die Körperlänge wird dabei vom Scheitel bis zum Steiß gemessen. Diese Scheitel-Steiß-Länge ermöglicht in der Frühschwangerschaft eine vergleichsweise genaue Altersbestimmung.
Auch ein unauffälliger Ultraschall kann jedoch nicht garantieren, dass das Kind vollständig gesund ist. Manche Erkrankungen und Entwicklungsstörungen sind im Ultraschall nicht oder erst deutlich später erkennbar.
Wann wird der Mutterpass ausgestellt?
Der Mutterpass wird meistens beim ersten Vorsorgetermin ausgestellt. Darin werden wichtige Angaben zur Gesundheit der Schwangeren, zu Laborwerten, Ultraschalluntersuchungen und zum Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert.
Es gibt ihn als Papierdokument und zunehmend auch als elektronischen Mutterpass. Die Schwangere entscheidet, welche Form sie nutzen möchte.
Der Mutterpass sollte möglichst immer mitgeführt werden. Bei einem Unfall, einer plötzlichen Erkrankung oder einer ungeplanten Behandlung enthält er wichtige Informationen. Gleichzeitig ist er ein persönliches medizinisches Dokument. Niemand darf ohne Zustimmung Einsicht verlangen – auch nicht der Arbeitgeber.
Nach der Geburt sollte der Mutterpass aufbewahrt werden. Seine Angaben können bei späteren Schwangerschaften medizinisch bedeutsam sein.
Welche Beratung gehört zum ersten Termin?
Die erste Untersuchung ist auch ein Beratungstermin. Besprochen werden können unter anderem:
- Ernährung und Gewichtsentwicklung
- Folsäure und Jod
- Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
- Impfungen
- Bewegung und Sport
- Alkohol, Rauchen und andere Drogen
- berufliche Risiken
- Reisen
- Zahngesundheit
- Hebammenbetreuung
- weitere Vorsorgetermine
- Möglichkeiten der Pränataldiagnostik
Idealerweise wird nicht nur erklärt, welche Untersuchung möglich ist, sondern auch, welchen Nutzen sie hat, welche Unsicherheiten bestehen und welche Konsequenzen ein auffälliger Befund haben könnte.
Folsäure, Jod und Medikamente: Was jetzt wichtig ist
Folsäure ist besonders zu Beginn der Schwangerschaft wichtig. Wer bereits mindestens vier Wochen vor der Befruchtung begonnen hat, sollte in der Regel täglich 400 Mikrogramm bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche einnehmen.
Beginnt die Einnahme erst nach dem positiven Schwangerschaftstest oder weniger als vier Wochen vor der Befruchtung, wird nach den aktuellen deutschen Handlungsempfehlungen eine höhere Tagesmenge von 800 Mikrogramm Folsäure bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche empfohlen. Bei besonderen Risiken können andere Dosierungen erforderlich sein.
Für Schwangere wird außerdem meist eine Ergänzung von 100 bis 150 Mikrogramm Jod pro Tag empfohlen. Bei einer Schilddrüsenerkrankung sollte Jod jedoch nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt eingenommen werden.
Nicht jedes Schwangerschaftspräparat ist automatisch sinnvoll. Insbesondere Eisen, Vitamin D oder andere Mikronährstoffe sollten nicht wahllos hoch dosiert eingenommen werden.
Regelmäßig benötigte Medikamente dürfen nach einem positiven Test nicht eigenmächtig abgesetzt werden. Ein plötzliches Absetzen kann gefährlicher sein als eine sorgfältig angepasste Weiterbehandlung. Alle Arzneimittel – auch Schmerzmittel, Nasensprays, pflanzliche Mittel und frei verkäufliche Präparate – sollten beim ersten Termin angesprochen werden.
Pränataldiagnostik: Nicht jede Untersuchung ist Routine
Bereits beim ersten Termin können zusätzliche Untersuchungen angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise das Ersttrimester-Screening, der nicht invasive Pränataltest oder Tests auf Toxoplasmose und Cytomegalie.
Dabei ist eine klare Unterscheidung wichtig:
Reguläre Vorsorgeuntersuchungen dienen der allgemeinen Überwachung der Schwangerschaft und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Pränataldiagnostische Untersuchungen suchen gezielt nach bestimmten Erkrankungen oder genetischen Besonderheiten des Kindes.
Der nicht invasive Pränataltest – kurz NIPT – kann etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche Hinweise auf die Trisomien 13, 18 und 21 liefern. Er ist keine allgemeine Routineuntersuchung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in bestimmten persönlichen oder medizinischen Situationen nach ärztlicher Beratung.
Ein NIPT ist ein Suchtest und keine sichere Diagnose. Ein auffälliges Ergebnis muss deshalb vor weitreichenden Entscheidungen durch eine diagnostische Untersuchung bestätigt werden.
Das Ersttrimester-Screening findet ungefähr zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche statt. Es verbindet Ultraschallbefunde mit Blutwerten und weiteren Faktoren. Das Ergebnis ist ebenfalls eine Wahrscheinlichkeitsberechnung. Die Untersuchung wird ohne besonderen medizinischen Grund meist als Selbstzahlerleistung angeboten.
Vor jedem Test sind drei Fragen hilfreich:
- Was genau untersucht der Test – und was nicht?
- Wie zuverlässig ist das Ergebnis?
- Was würde ein auffälliger Befund für mich bedeuten?
Mehr Diagnostik führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit. Unklare oder falsch auffällige Ergebnisse können zusätzliche Untersuchungen, Ängste und schwierige Entscheidungen auslösen. Jede Schwangere hat deshalb auch ein Recht auf Nichtwissen.
Vorsicht bei Selbstzahlerleistungen
Einige Praxen bieten zusätzliche Bluttests, häufigere Ultraschalluntersuchungen oder Infektionsscreenings als individuelle Gesundheitsleistungen an. Solche Angebote können im Einzelfall sinnvoll sein, gehören aber nicht automatisch zu einer guten Schwangerschaftsvorsorge.
Vor der Zustimmung sollte geklärt werden:
- Besteht ein konkretes persönliches Risiko?
- Wird der Test von medizinischen Leitlinien empfohlen?
- Wie häufig sind falsch auffällige Ergebnisse?
- Welche Behandlung würde sich aus dem Befund ergeben?
- Was kostet die Untersuchung?
- Muss ein auffälliges Ergebnis durch weitere Tests bestätigt werden?
Toxoplasmose- oder Cytomegalie-Tests gehören beispielsweise bei einer unauffälligen Schwangerschaft nicht generell zur regulären Kassenleistung. Ein positives oder unklares Ergebnis kann weitere Untersuchungen erfordern. Die Entscheidung sollte daher nicht unter Zeitdruck erfolgen.
Reine Ultraschalluntersuchungen ohne medizinischen Zweck – umgangssprachlich „Babyfernsehen“ – sind in Deutschland nicht erlaubt.
Wann sollte sofort medizinische Hilfe gesucht werden?
Nicht jede leichte Beschwerde bedeutet, dass etwas nicht stimmt. Dennoch gibt es Symptome, die zeitnah oder sofort abgeklärt werden müssen.
Rasch ärztlichen Rat einholen bei:
- Blutungen aus der Scheide
- zunehmenden oder einseitigen Unterleibsschmerzen
- Fieber
- Schmerzen oder Brennen beim Wasserlassen
- anhaltendem Erbrechen
- deutlicher Verschlechterung des Allgemeinzustands
Ein medizinischer Notfall kann vorliegen bei:
- starken Blutungen
- heftigen Bauch- oder Unterleibsschmerzen
- Kreislaufproblemen, Schwindel oder Ohnmacht
- einseitigen Schmerzen zusammen mit Blutungen
- plötzlich auftretenden Schulterspitzenschmerzen und Kreislaufbeschwerden
- Bewusstlosigkeit
Diese Beschwerden können unter anderem auf eine Eileiterschwangerschaft oder eine stärkere innere beziehungsweise äußere Blutung hinweisen. In einer akuten Situation sollte der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden.
Was passiert nach der ersten Untersuchung?
Bei unauffälligem Verlauf finden die Vorsorgetermine zunächst gewöhnlich alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche sind Termine etwa alle zwei Wochen vorgesehen. Bei Beschwerden oder besonderen Risiken können kürzere Abstände notwendig sein.
Zur regulären Vorsorge gehören drei Basis-Ultraschalluntersuchungen:
- 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
- 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
- 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Viele Vorsorgeuntersuchungen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Ultraschalluntersuchungen und bestimmte spezielle diagnostische Maßnahmen bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Eine gemeinsame Betreuung durch frauenärztliche Praxis und Hebamme ist daher gut möglich.
Da Hebammen regional stark ausgelastet sein können, lohnt es sich, bereits zu Beginn der Schwangerschaft nach einer Betreuung für Schwangerschaft und Wochenbett zu suchen.
Checkliste für den ersten Schwangerschaftstermin
Vor dem Termin:
✓ Datum der letzten Regelblutung notieren
✓ Impfpass und Versicherungskarte einpacken
✓ Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel auflisten
✓ frühere Mutterpässe und Arztberichte mitnehmen
✓ familiäre Erkrankungen bedenken
✓ Fragen aufschreiben
Beim Gespräch ansprechen:
✓ chronische Erkrankungen und Allergien
✓ Medikamente und pflanzliche Präparate
✓ Folsäure und Jod
✓ Blutungen, Schmerzen oder starke Übelkeit
✓ berufliche Risiken
✓ Impfstatus
✓ Hebammensuche
✓ Nutzen und Grenzen zusätzlicher Untersuchungen
Fazit: Die erste Untersuchung soll Orientierung geben
Die erste Untersuchung in der Schwangerschaft ist mehr als die Frage, ob bereits ein Herzschlag zu sehen ist. Sie verbindet Beratung, körperliche Untersuchung, Laborwerte und die Planung der weiteren Vorsorge.
Ein sehr früher, noch unklarer Ultraschallbefund muss nicht bedeuten, dass etwas nicht stimmt. Gleichzeitig sollten Blutungen, starke Schmerzen oder Kreislaufbeschwerden nicht bis zum nächsten regulären Termin abgewartet werden.
Bei Zusatzuntersuchungen gilt: Nicht möglichst viel Diagnostik ist das Ziel, sondern eine gut informierte Entscheidung. Eine seriöse Beratung erklärt daher nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch Grenzen, Unsicherheiten und mögliche Folgen.
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche medizinische Untersuchung oder Beratung.

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FunFacts zur ersten Untersuchung
- Die Schwangerschaft beginnt rechnerisch, bevor sie biologisch begonnen hat.
Die Schwangerschaftswochen werden ab dem ersten Tag der letzten Monatsblutung gezählt. Bei einem typischen Zyklus liegen die rechnerischen ersten beiden Wochen daher noch vor Eisprung und Befruchtung. - Der deutsche Mutterpass ist bereits seit 1961 im Einsatz.
Das Dokument entstand lange vor digitalen Patientenakten und begleitet die Schwangerschaftsvorsorge damit seit mehr als sechs Jahrzehnten. - Manche Laborergebnisse werden absichtlich nicht in den Mutterpass geschrieben.
Beim HIV-Test wird nur dokumentiert, ob er durchgeführt wurde; auch bei der Lues-Suchreaktion wird das Ergebnis nicht eingetragen. Diese Zurückhaltung dient unter anderem dem Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten. - Das Blut der Schwangeren kann etwas über die Blutgruppe des Kindes verraten.
Im mütterlichen Blut befindet sich zellfreies Erbmaterial des ungeborenen Kindes. Damit kann bei Rhesus-negativen Schwangeren der kindliche Rhesusfaktor bestimmt und eine unnötige Anti-D-Prophylaxe vermieden werden. - Der reguläre erste Ultraschall ist noch kein vollständiger „Organ-TÜV“.
Beim ersten Basis-Ultraschall geht es vor allem um Lage, Anzahl, Größe, Herzaktion und Schwangerschaftsalter. Viele Organe lassen sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht umfassend beurteilen. - „Babyfernsehen“ ist kein reguläres Freizeitangebot mehr.
Ultraschalluntersuchungen, die ausschließlich Erinnerungsbilder oder -videos ohne medizinischen Zweck erzeugen sollen, sind in Deutschland seit 2021 nicht erlaubt. Medizinisch begründete Untersuchungen bleiben davon selbstverständlich unberührt. - Ultraschall arbeitet nicht mit Röntgenstrahlen.
Das Bild entsteht durch Schallwellen, die vom Gewebe unterschiedlich zurückgeworfen werden. Anders als beim Röntgen besteht dabei keine Belastung durch ionisierende Strahlung. - Das frühe Herz beginnt nicht gleich als fertiges Vierkammerorgan.
In der frühen Embryonalentwicklung ist zunächst eine schlauchähnliche Herzanlage vorhanden, die sich später weiter gliedert und formt. - Der errechnete Geburtstermin ist eher ein Mittelpunkt als eine Verabredung.
Nur rund vier Prozent der Kinder werden genau an diesem Datum geboren. Etwa 90 Prozent kommen innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem errechneten Termin zur Welt. - Ein einfacher Bluttest kann medizinisch komplexe Entscheidungen auslösen.
Der NIPT benötigt zwar nur eine Blutprobe, ist aber keine routinemäßige Standarduntersuchung. Ein auffälliges Ergebnis ist noch keine gesicherte Diagnose und muss vor weitreichenden Entscheidungen weiter abgeklärt werden.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinie – Umfang, Zeitpunkt und Dokumentation der Schwangerschaftsvorsorge.
- Bundesministerium für Gesundheit: Schwangerschaftsvorsorge – Untersuchungen, Termine und Kostenübernahme.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Vorsorgeuntersuchungen und Laboruntersuchungen während der Schwangerschaft.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft und frühe Darstellbarkeit.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Schwangerenvorsorge, Mutterpass und nicht invasiver Pränataltest.
- Netzwerk Gesund ins Leben: Aktuelle Handlungsempfehlungen zu Folsäure und Jod in der Schwangerschaft.
- Robert Koch-Institut und STIKO: Impfempfehlungen für Schwangere.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Blutungen und Eileiterschwangerschaft.
- Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité: Arzneimittelsicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit.
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