Mehr Sicherheit für Kleinkinder – Gefahrenquellen kennen und entschärfen
In den ersten 12 Monaten macht ein Baby eine enorme Entwicklung durch. Es wächst, lernt laufen und entwickelt sich vom Säugling zum Kleinkind. Ein Bewusstsein für Gefahren bekommt es jedoch erst ab einem Alter von etwa vier Jahren. Bis Ihr Kind in der Lage ist, Risiken zu erkennen, ist es auf Ihre Unterstützung angewiesen. Welche Gefahrenquellen gibt es für Kleinkinder und wie können wir für Schutz sorgen?
1. Hohes Unfallrisiko im Haushalt oder auf dem Spielplatz
Schwere Unfälle bei Kleinkindern kommen am häufigsten zu Hause vor. Schon im Babyalter ist das Kind „beweglich“ und will seine Umgebung entdecken. Dabei kann jedoch manche gefährliche Situation entstehen.
Da Kleinkinder Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, ist das Unfallrisiko beim Spielen im Kinderzimmer, auf dem Spielplatz oder auch im Straßenverkehr sehr hoch. Um Kinderunfälle zu vermeiden, sollten Sie Ihre Wohnung oder das Eigenheim auf mögliche Gefahrenquellen überprüfen. Wir haben Ihnen die häufigsten Gefahrenquellen zusammengestellt:
Gefahrenquelle | Schutzmaßnahme |
Fenster und Balkone | Fenstersicherungen und Balkonnetze installieren. Dies verhindert, dass Kinder Fenster öffnen oder über Balkongeländer klettern können. |
Elektrische Steckdosen | Verwendung von Steckdosensicherungen. Damit wird verhindert, dass Kinder mit elektrischen Anschlüssen in Berührung kommen. |
Kleine Gegenstände und Spielzeugteile | Aufbewahrung kleiner Gegenstände außer Reichweite. Es ist wichtig, dass Spielzeug der Altersgruppe des Kindes entspricht, um Erstickungsgefahren zu vermeiden. |
Scharfe Gegenstände (Messer, Scheren) | Scharfe Gegenstände sicher verstauen. Messer und Scheren sollten in verschließbaren Schubladen oder Schränken aufbewahrt werden. |
Heiße Getränke und Speisen | Heiße Getränke und Speisen fernhalten. Es ist wichtig, Tassen mit heißem Tee oder Kaffee sowie heiße Teller außer Reichweite von Kindern zu platzieren. |
Zugängliche Wasserquellen (Eimer, Gartenteiche) | Wasserquellen absichern oder abdecken. Kleinkinder können bereits in geringen Mengen Wasser ertrinken. |
Giftige Substanzen (Batterien, Reinigungsmittel) | Lagerung in sicher verschlossenen Schränken. Insbesondere Knopfbatterien stellen eine ernsthafte Gefahr dar und sollten unzugänglich aufbewahrt werden. |
Unbeaufsichtigtes Spielen im Freien | Sichere Spielbereiche schaffen. Achten Sie darauf, dass das Kind in einem sicheren, überschaubaren Bereich spielt. |
Haustiere | Aufsicht bei Interaktionen mit Haustieren. Auch das zahmste Haustier kann unvorhersehbar reagieren. |
Schlafumgebung (Kissen, lose Decken) | Sicherstellen, dass die Schlafumgebung frei von Erstickungsgefahren ist. Kissen und lose Decken sollten aus dem Kinderbett entfernt werden. |
Herd und Ofen (Hitze!) | Abstandshalter zu Hitzequellen |
Putzchemikalien in der Küche und im Bad | In Schränken verwahren, Schranksicherungen einbauen |
Vergiftung durch Einnahme herumliegender Medikamente | Diese geschützt und unzugänglich aufbewahren |
Kabelgeräte, die herabgezogen werden können (Bügeleisen ...) | Gleich nach Nutzung wieder wegstellen |
Stürze aus Hochstuhl | Anschnallgurt richtig nutzen, beim Baby/Kleinkind bleiben |
Stürze von der Treppe | Schutzgitter oben und unten, maximaler Stäbeabstand: 10 Zentimeter |
Erstickung durch Überstülpen (Plastiktüte) | Diese nicht herum liegenlassen, Kind im Auge behalten |
Sturz von der Wickelkommode | Sobald sich das Kind drehen kann es stets mit einer Hand festhalten |
Erdrosselung durch quer gespanntes Spielband im Bett | Darauf verzichten |
Verletzung an scharfen Möbelkanten | Diese mit Ecken- und Kantenschutz versehen |
Vergiftungsgefahr durch Pflanzen | Auf giftige Pflanzen während der Kleinkindzeit verzichten |
Umkippgefahr durch Standregale | Fixierung des Regales an der Wand |
Kippgefahr von Gegenständen auf Möbeln mit schmaler Standfläche (Fernseher & Co.) | Diese, wenn möglich, an der Wand fixieren |
Stürze in Badewanne und Dusche | Rutschfeste Matten einlegen |
Ertrinken in der Badewanne, Tümpel oder im Pool | Kind nie unbeaufsichtigt baden lassen; Erwachsene müssen die Aufsicht übernehmen, nicht Kinder! |
Sturz durch Lauflernhilfe | Darauf verzichten |
Kannst du eine Gefahrenquelle (und eventuelle die zugehörige Schutzmaßnahme) ergänzen?
2. Versicherungen für Kinder
Notwendige ärztliche Behandlungen sowie weitere medizinische Maßnahmen werden meist durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen. Es gibt jedoch zentrale Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung betreffend der Abdeckung von Unfällen bei Kleinkindern. So können Unfallrisiken grundsätzlich sowohl in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, als auch durch eine private Versicherung zusätzlich abgedeckt werden. Allerdings sollte man wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen, die sich während versicherter Tätigkeiten ereignen, greift.
Die private Unfallversicherung gilt hingegen auch bei Unfällen, die zu Hause, im Garten oder in der Freizeit passieren. Dabei ist der Versicherungsschutz nicht nur auf den Wohnort beschränkt, sondern gilt weltweit. Als Unfall wird ein plötzlich auftretendes Ereignis bezeichnet, das unfreiwillig Gesundheitsschädigungen auslöst. Im ungünstigen Fall muss nach einem Unfall mit hohen Kosten durch Krankenhausbehandlung, Reha-Maßnahmen oder im Extremfall für Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung gerechnet werden.
Von der gesetzlichen Unfallversicherung können Leistungen nur beansprucht werden, wenn der Unfall mit dem versicherten Kindergartenbesuch, Schule oder Studium zusammenhängt. Im Unterschied hierzu erbringen private Unfallversicherungen ihre Leistung, sobald ein versicherter Unfall vorliegt. Da Kleinkinder, die noch nicht schulpflichtig sind oder zur Kita gehen, meist überhaupt keinen Schutz haben, kann es sinnvoll sein, eine Unfallversicherung Kind in Erwägung zu ziehen.
Die Kinderunfallversicherung dient dem Zweck, das Kind und sich selbst vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Es empfiehlt sich, dabei auf einige Details zu achten. So sollte der Versicherungsschutz auch eine entsprechend hohe Invaliditätsleistung sowie einen effizienten Schutz bei Zeckenbissen, Vergiftungen, Infektionen und Impfschäden enthalten.
2.1. Kleinkinder vor Unfallrisiken schützen
Auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes bei Knochenbrüchen sowie die Auszahlung von Invaliditätsleistungen schon nach der Diagnosestellung (bei bestimmten Unfallverletzungen) zählen zu den Leistungen, die eine gute Unfallversicherung für Kinder anbieten sollte. Abhängig vom Versicherungstarif können auch Rooming-in Geld für Eltern sowie Nachhilfegeld bei Fehlzeiten in der Schule in einer Kinderunfallversicherung enthalten sein. Als zusätzlicher Versicherungsschutz ist die Unfallversicherung für das Kind eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
3. Selbstbewusstsein als Schutz vor Gefahr
Ebenso wichtig wie für einen kindgerechten Versicherungsschutz zu sorgen, ist, das Kind zu einem selbstbewussten Menschen zu erziehen. Junge Mütter stellen sich oft die Frage: Wie wird mein Baby selbstbewusst? Mit viel Zuwendung, Liebe, Aufmerksamkeit und indem Sie die Bedürfnisse Ihres Babys erkennen, helfen Sie Ihrem Kind dabei, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln.
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