Checkliste Formalitäten Baby – Alles, was Sie vor der Geburt und kurz danach erledigen müssen

Ein Baby zu bekommen ist eine aufregende Zeit, aber es kann auch stressig sein, sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Formalitäten im Vorfeld erledigt haben. Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, haben wir eine umfassende Checkliste zusammengestellt, damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: Ihr Baby.

Storch mit Baby, Checkliste

Inhalt: Checkliste Formalitäten Baby

1. Mutterschutz, Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit

Während Ihrer Schwangerschaft sind Sie durch das Mutterschutzgesetz geschützt und haben Anspruch auf bestimmte Rechte, einschließlich bezahlter Freistellung von der Arbeit. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Rechte auf Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit. In Deutschland gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften, die den Eltern Urlaub und bezahlte Freistellung gewähren, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern. Informieren Sie sich über die Details und planen Sie im Voraus, wie Sie Ihre Arbeit und Ihr neues Baby in Einklang bringen können.

Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben, auf die jeder Elternteil einen Anspruch auf bis zu drei Jahre hat. Diese müssen Berufstätige spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn bei ihrem Arbeitgeber schriftlich beantragen bzw. anmelden. In dieser Anmeldung sollte eindeutig festgelegt sein, wie man seine Elternzeit gestalten möchte. Viele gehen in Teilzeit oder geben die Stundenzahl sowie die genauen Arbeitszeiten vorab an. So kann der Arbeitgeber sich darauf einstellen. 

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2. Anmeldung bei der Geburtsklinik: Ein wichtiger Schritt in der Vorbereitung

Die Anmeldung bei der Klinik, in der das Baby geboren werden soll, ist einer der ersten Schritte, die Eltern unternehmen müssen. Es ist wichtig, dies frühzeitig zu tun, um sicherzustellen, dass Sie einen Platz haben und alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.

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3. Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld beantragt man bei der Krankenkasse sieben Wochen vor dem Geburtstermin. Man braucht dazu die Bescheinigung (vom Frauenarzt) über die/den Schwangerschaft/Geburtstermin.

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4. Krankenversicherung: Überprüfen Sie Ihre Versicherung für Schwangerschaft und Geburt

Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie sich über Ihre Krankenversicherung informieren und prüfen, ob Sie eine zusätzliche Versicherung für Ihr Baby benötigen. Überprüfen Sie auch, ob Ihre Krankenversicherung alle Kosten für die Geburt abdeckt und ob es bestimmte Voraussetzungen gibt, die Sie erfüllen müssen.

Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt (am besten schnellstmöglich) müssen Eltern ihr Kind bei der zuständigen Krankenkasse (von einem Elternteil) anmelden. Am besten einfach anrufen, die Krankenkasse schickt dann ein Formular raus, auch den Antrag auf Familienversicherung. Gebraucht wird die Geburtsurkunde des Kindes. Nach ca. zwei Wochen findet sich dann die Versicherungskarte vom Baby im Briefkasten.

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5. Die Geburtsurkunde

… sollte innerhalb einer Woche nach der Kindesgeburt beim Standesamt beantragen werden. Innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt müssen Eltern die Geburt ihres Kindes bei der zuständigen Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzeigen.

Heutzutage kümmern sich auch viele Krankenhäuser um die Anmeldung des Babys und leiten die entsprechenden Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter. Sollte das so möglich sein, muss die Geburtsurkunde nur noch abgeholt werden.

Ansonsten wird die Erstellung einer Geburtsurkunde für das Standesamt folgendes benötigt:

  • eine Geburtsbescheinigung der Klinik oder der Hebamme 
  • ein gültiger Personalausweis von beiden Eltern (bei verheirateten Paaren das Familienbuch oder eine Kopie der Heiratsurkunde, bei unverheirateten Paaren, eine Kopie der Geburtsurkunde beider Eltern)
  • die Vaterschaftsanerkennung des Vaters

Zur normalen Geburtsurkunde gehört auch eine zweckgebundene Geburtsurkunde vom Standesamt, die beispielsweise bei Antragsstellung von Kindergeld eingereicht werden muss.

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6. Die Vaterschaftsanerkennung

… für Unverheiratete. Der gesetzliche Kindesvater ist gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) automatisch der Mann, der zum Geburtszeitpunkt mit der Mutter verheiratet ist. Bei allen unverheirateten Paaren muss der Mann die Vaterschaft anerkennen lassen, was bereits während der Schwangerschaft möglich ist.

Das erfordert die Vorlage der Geburtsurkunde des zukünftigen Vaters und den Gang zum Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder einem Notar. Außerdem müssen beide Elternteile ihren gültigen Personalausweis vorlegen. 

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7. Das Einwohnermeldeamt

… und die dortige Anmeldung kommt als nächster Schritt nach der Beantragung der Geburtsurkunde. Oftmals wird es vom Standesamt über den neuen Bürger informiert. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen zur Registrierung folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • ein gültiger Personalausweis 
  • die Geburtsurkunde des Babys
  • evtl. die Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern

Gleichzeitig kann man sich einen Kinderausweis ausstellen lassen, damit man mit seinem Baby verreisen kann – hierfür wird zusätzlich noch ein Passfoto benötigt.

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8. Das Kindergeld

… kann nur mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt beantragt werden. Da das Kindergeld rückwirkend nur für ein halbes Jahr gezahlt wird, sollte man mit der Antragstellung nicht allzu lange warten. Die bereits erwähnte spezielle Ausführung der Geburtsurkunde muss dann für das Kindergeld gemeinsam mit dem Antrag beim Amt eingereicht werden.

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9. Das Elterngeld

… sollte – genau wie das Kindergeld - möglichst schnell bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes beantragt werden. Denn auch hier gibt es nur eine gewisse maximale Anzahl (3 Monate), für die rückwirkend gezahlt wird. Für den Antrag werden folgende Unterlagen gebraucht:

  • unterschriebener Antrag auf Elterngeld 
  • Geburtsurkunde des Babys (Extra Ausfertigung)
  • Krankenkassenbescheinigung
  • Arbeitgeberbescheinigung (Mutterschaftsgeldzuschuss)
  • Kopie der gültigen Personalausweise
  • Einkommensnachweise beider Eltern der letzten 14 Monate (wenn nur ein Elternteil das Elterngeld beantragt, reicht der Einkommensnachweis dieses Partners), außerdem muss der Arbeitgeber ein Formblatt ausfüllen

In einigen Bundesländern kann der Elterngeld-Antrag auch online heruntergeladen und digital eingereicht werden. Mehr dazu:

 

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10. Video: Anträge nach der Geburt

Länge: 7 Minuten

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11. Auch noch wichtig ...

11.1. Kinderbetreuung

Sie sollten frühzeitig damit beginnen, sich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu informieren, da dies eine lange Wartezeit haben kann. Überprüfen Sie, ob Sie für Kinderbetreuungsunterstützung berechtigt sind und welche Optionen es gibt, einschließlich Tagesmütter, Kinderkrippen und Kindergärten. 

11.2. Finanzielle Vorbereitung

Ein Baby kann eine finanzielle Belastung darstellen, daher ist es wichtig, sich frühzeitig auf die Kosten vorzubereiten. Überlegen Sie sich, wie Sie Ihr Einkommen während der Freistellung von der Arbeit aufrechterhalten können, und bereiten Sie ein Haushaltsbudget vor, das die Kosten für Windeln, Nahrung, Kleidung und alle anderen Babybedürfnisse einschließt.

11.3. Kinderreisepass

Beim Einwohnermeldeamt kann auch gleich ein Kinderreisepass beantragt werden, wenn eine Reise ansteht. Dies geht frühestens nach Erhalt der Geburtsurkunde. 

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passfoto vom Baby ...
  • Zustimmung beider Elternteile, ist nur einer anwesend, Vollmacht des Anderen
  • Ein Kinderreisepass ist nur noch ein Jahr gültig, wird aber sofort ausgestellt

11.4. Wickel- und Kinderzimmer-Ausstattung

Sie werden eine Menge Dinge benötigen, um Ihr Baby bequem und sicher unterbringen zu können. Überlegen Sie sich, was Sie benötigen werden, einschließlich einer Wickelkommode, einem Kinderbett, einem Kinderwagen und Kinderzimmer-Ausstattung. Stellen Sie sicher, dass Sie alles rechtzeitig kaufen, damit Sie genügend Zeit haben, es aufzusetzen und vorzubereiten.

Siehe auch:

Beitrag: Hier erhalten Sie überall Geld für die Erstausstattung

geld erhalten erstausstattung 2 564

Diakonie, Caritas, Jobcenter und Co. – viele staatliche und nichtstaatliche Stellen helfen jungen Eltern bei der Finanzierung der Erstausstattung und gewähren Zuschüsse in Form von Geld, Sachleistungen oder anderweitiger Hilfe. Manche Familien erhalten die Erstlingsausstattung völlig kostenlos.

Hier weiterlesen

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Ergänzungen und Fragen von Leser:innen

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12. Fazit

Eine Baby-Checkliste kann Ihnen helfen, auf alle wichtigen Dinge vorbereitet zu sein, bevor Ihr Baby auf die Welt kommt. Verwenden Sie die oben genannten Schritte als Leitfaden und passen Sie sie an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Formalitäten rechtzeitig erledigen und dass Sie genug Zeit haben, sich auf das neue Abenteuer einzulassen.

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13. Weiterlesen

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Die ersten Tage und Wochen nach der Geburt sollten ganz dem neuen Erdenbürger gehören. Aber manche Dinge dulden keinen Aufschub. Hier sagen wir dir, worauf du achten musst, um keine Fristen zu versäumen.

Hier weiterlesen

Geschrieben von

Baby Welten
Baby Welten Admin

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