Welche Gelder stehen jungen Eltern in der Elternzeit zu? Ratgeber Geld vom Staat
Die Schwangerschaft ist glücklich abgeschlossen, der Mutterschutz endet und nun will der Staat die frühkindliche Erziehung durch beide Elternteile vor allem in den ersten Jahren fördern. Eine Maßnahme ist der Anspruch bzw. die Zahlung von Elterngeld in seinen verschiedenen Varianten. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Gelder Ihnen in Ihrer beruflichen (auch vom Arbeitgeber) und partnerschaftlichen Situation zustehen. Alle Infos zu Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftgeld & Co.
Wussten Sie schon?
Über 100 Milliarden Euro verteilt das Bundesministerium für Familien und andere Institutionen im Laufe eines Jahres an Leistungen für Familien.
1. Was versteht man unter Elternzeit? Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Babys und kleinen Kindern in den ersten Lebensmonaten, der sogenannten Elternzeit. Dahinter steckt die Absicht, es den Eltern zu ermöglichen, in dieser prägenden Zeit vermehrt für Ihre Kinder da zu sein. Auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten Elterngeld.
Momentan existieren drei Varianten des Elterngeldes, die kombiniert werden können:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
1.1. Mutterschaftsgeld
Berufstätige Mütter haben Anspruch auf Mutterschutz (& Kündigungsschutz) sowie Mutterschaftsgeld. Dies wird zumeist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (Entbindung) ausgezahlt.
Der Antrag wird von Müttern oder Vätern bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht. Die Zahlungen an Mutterschaftsgeld werden auf das Elterngeld angerechnet.
Für alle anderen ist das Bundesversicherungsamt der Ansprechpartner für das Stellen der Anträge. Ist dieses zuständig, wird Mutterschaftsgeld nicht auf das Elterngeld angerechnet.
2. Voraussetzungen für Gelder in der Elternzeit
Wichtig: Als junge Eltern (sowohl Mutter als auch Vater, auch alleinerziehend oder getrennt Erziehende) erhalten Sie nach Antrag unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind während des Bezuges von Elterngeld entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 30 Stunden pro Woche (das bedeutet, dass Sie nicht kündigen müssen, um Elterngeld zu erhalten, nur "voll" arbeiten dürfen Sie nicht).
- Sie leben in Deutschland (auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen, das hängt von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in Deutschland ab).
- Sie sind Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen oder Beamte, Selbstständige(r), Erwerbslose(r) und/oder Hausfrau bzw. Hausmann.
- Es gibt Einkommensgrenzen für Eltern. Für Kinder, die ab April 2024 geboren werden, gilt, dass beide Eltern zusammen (oder alleine bei Alleinerziehenden) maximal 200.000 € pro Jahr verdienen dürfen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, also der Steuerbescheid 2023.
Sie müssen für jeden Lebensmonat, in dem Sie Elterngeld bekommen möchten, obige Voraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, hat Ihre Familie Anspruch auf die Unterstützung vom Staat.
2.1. Sonderzahlungen während der Elternzeit
Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Manche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld müssen auch während der Elternzeit an Sie gezahlt werden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Ihrem Anspruch.
2.2. Wann sollte ich die Elternzeit anmelden?
Die Elternzeit muss im Unternehmen offiziell spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Auszeit schriftlich angezeigt werden. Besser ist, Sie sagen so früh wie möglich Bescheid. Denn so kann ihr Arbeitgeber Ihre Abwesenheit leichter organisieren. Das kommt gut an und erleichtert sicherlich den Wiedereinstieg in den Job.
3. Für welche Kinder können Sie Elterngeld erhalten?
- Für Ihr leibliches Kind,
- Für das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Lebenspartners,
- für ein Adoptivkind, auch bei laufendem Adoptionsverfahren,
- in manchen Fällen auch für ein Enkel- oder Urenkelkind, Nichte/Neffe oder Schwester/Bruder.
3.1. Kindergeld
Unabhängig von Einkommen und Elterngeld haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Geburt. Der Antrag wird bei der örtlichen Familienkasse eingereicht.
Die momentanen Kindergeldsätze:
- Kind 1 und 2: 194 € / Monat
- Das dritte Kind: 200 € monatlich
- Weitere Kinder: 225 € / pro Kind und Monat
Bei hohen Einkommen ist eventuell der Kinderfreibetrag lohnender. Ihr Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Sie und Ihre Familie günstiger wäre.
4. Ab wann zählt die Zeit für das Elterngeld?
Basis der Dauer ist die Anzahl der Lebensmonate (gerechnet vom Tag der Geburt) Ihres Kindes. Bei Adoptivkindern zählt der Tag, an dem das Kind bei Ihnen eingezogen ist.
4.1. Steuervorteile und aufflammende Ansprüche für alle
Kinder senken über zusätzliche Freibeträge das zu versteuernde Einkommen (und erhöht damit das Nettoeinkommen). Zudem können eventuelle Betreuungskosten steuerlich zu zwei Drittel (maximal 4.000 € pro Jahr und Kind) abgesetzt werden. Wenn beide arbeiten (oder Alleinerziehende erwerbstätig sind) besteht die Möglichkeit bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.
Hinweis: Wenn der Arbeitgeber die Kinderbetreuung bezahlt, gilt dies für die Eltern nicht als zusätzliches Einkommen und ist darum steuerfrei.
Zusätzlich zu den Steuervorteilen mag hieraus ein erneuter Anspruch auf
- Arbeitnehmer-Sparzulage,
- Wohnungsbauprämie
- Wohngeld
- einen Wohnberechtigungsschein
etc. resultieren. Alles zusammen genommen kann hier eine ordentliche Entlastung plus zusätzliche Ansprüche zusammenkommen.
5. Die Varianten des Elterngeldes und deren Bezugdauer
5.1. Basiselterngeld
- Basiselterngeld wird bis zu zwölf plus zwei (12 + 2) Monate gezahlt. Die zwei sogenannten "Partnermonate" werden gezahlt, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen und einer davon nach der Geburt weniger verdient als davor. Dies gilt auch für Alleinerziehende.
- Diese 14 Monate können beliebig auf beide Partner aufgeteilt werden, gleichzeitig oder abwechselnd. Die Monate beider Partner werden addiert, mehr als 14 werden es nicht. Jeder einzeln muss mindestens 2 Monate und darf maximal 12 Monate Elterngeld erhalten.
- Aber: Ab April 2024 dürfen Vater und Mutter im ersten Babyjahr nur noch einen Monat gemeinsames Elterngeld beziehen. Ausnahmen gelten für Eltern mit Frühchen oder Mehrlingsgeburten.
- Auch Unterbrechungen des Bezuges von Basiselterngeld sind möglich.
- Basiselterngeld wird allerdings nur in den ersten 14 Lebensmonaten gezahlt.
5.2. ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus (Elterngeld Plus) kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten ist es halb so hoch wie das Basiselterngeld, für in Teilzeit Arbeitende kann es gleich hoch sein. Dadurch kann das ElterngeldPlus insgesamt gerechnet höher ausfallen als das Basiselterngeld.
Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes, können Sie Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bekommen. Dies gilt für Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.
5.3. Parternschaftsbonus
Als sogenannten Partnerschaftsbonus können beide Eltern jeweils 4 zusätzliche Monate (nur durchgehend) ElterngeldPlus erhalten, wenn beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten (mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche).
5.4. Gelder für Alleinerziehende und Auszubildende
Steuerlich erhalten Alleinerziehende einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von rund 2.000 Euro pro Jahr. Pro Kind komm ein Zuschuss (genauer: zusätzlicher Entlastungsbetrag) von gut 200 Euro hinzu.
Zuschläge für Alleinerziehende und Auszubildende gibt es auch bei Arbeitslosengeld, BAföG, Meister-BAföG und Co in Zeiten von Ausbildung, Lehre oder Studium.
Wenn der Partner keinen Unterhalt für das Kind zahlt, kann zudem beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
6. Wie viel Geld steht Ihnen zu?
- Abhängig vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate (bei Selbstständigen: Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt) beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat.
- Das Elterngeldplus beträgt zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
- Die Mindestbeträge können Sie auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten und wenn Ihr Gehalt nach der Geburt genau so hoch ist wie vor der Geburt.
- Höhere Beträge sind möglich, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Zwillinge oder gar Drillinge bekommen. Wenn Mehrlinge geboren werden, erhalten junge Eltern pro weiterem Kind 300 Euro mehr Elterngeld. Sind bereits Geschwister in der Familie, kann dem Elterngeld ein Geschwisterbonus zugefügt werden.
Berechnen Sie die genaue Höhe Ihres möglichen Elterngeldes mit dem Elterngeldrechner:
6.1. Elterngeldrechner
Elterngeldrechner by brutto-netto-rechner.info.
7. Wo und wann beantragen
Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes eingereicht werden. Aber gemach: Elterngeld wird rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.
Der Antrag wird bei den von den Ländern jeweils festgelegten Ämtern eingereicht. Unser Suchformular hilft beim Finden:
7.1. Unterstützung für Geringverdiener
Bei geringen Einkommen kann Kinderzuschlag bis zu 170 € pro Kind beantragt werden. Es gilt aber, ein gewisses Mindesteinkommen zu erzielen (600 € Alleinerziehende, 900 € Paare). Höchstgrenzen für das Einkommen ermittelt das Arbeitsamt, welches auch für die Auszahlung zuständig ist.
Ebenso können Geringverdienende Zuschüsse zum Mittagessen und andere Dinge des Alltags über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Nähere Auskünfte und ein Online-Ratgeber zum Thema findet sich auf den Seiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.