Über zehn Millionen Kinder und Jugendliche fahren in Deutschland auf ihrem Schulweg in einem Schulbus oder anderem öffentlichen Verkehrsmittel. Dabei erweist sich der Autobus als ausgesprochen sicheres Schulbeförderungsmittel. Mit ihm ereignen sich deutlich weniger Unfälle als bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im Auto. Dennoch sind auch im Zusammenhang mit der Busfahrt teilweise schwere Unfälle zu verzeichnen. Hierauf macht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) aufmerksam.
Über die Hälfte der Unfälle bei der Schulbusnutzung ereignen sich beim Aufenthalt im Bus selbst. Schwere oder tödliche Unfälle passieren jedoch eher beim Überqueren der Fahrbahn vor dem Einsteigen oder nach dem Verlassen des Busses. Unachtsamkeit und Ablenkung der Kinder spielen hier eine große Rolle, weshalb Eltern auch den täglichen Weg zur Bushaltestelle gemeinsam mit ihrem Kind genauso üben sollten wie den Schulweg zu Fuß. Aber auch die Unwissenheit motorisierter Verkehrsteilnehmer spielt bei den Unfällen an Haltestellen eine Rolle.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits 1995 eine Regelung geschaffen, die an besonderen Haltestellen gilt, die von den Straßenverkehrsbehörden bestimmt werden. Dort schaltet der Busfahrer das Warnblinklicht ein. Nur wenige Autofahrer wissen jedoch genau, wie sie sich dann verhalten müssen.
Richtig ist es so:
Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, dürfen Auto- oder Motorradfahrer grundsätzlich nicht überholen. Dies dient vor allem dem Schutz der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und in Eile überqueren.
Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und ausreichendem Abstand an ihm vorbeifahren. Dabei muss eine Gefährdung der Schüler oder anderer Fußgänger ausgeschlossen sein. Der DVR weist darauf hin, dass dies für alle Fahrzeuge gilt, unabhängig davon, in welche Richtung sie fahren - also auch für diejenigen, die dem haltenden Bus entgegenkommen, außer wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch einen Mittelstreifen.