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Elterngeld: Was es bei Anspruch und Berechnung zu beachten gibt

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, sind die werdenden Eltern voller Vorfreude. Um Erziehungsberechtigten den Aufwuchs der Kinder zu erleichtern, hat man in Deutschland und den allermeisten Staaten Europas Anspruch auf Elterngeld. Wie lange nach der Geburt des Kindes kann man dieses allerdings beziehen? Welche Ausnahmen gibt es und wie sieht es mit dem Beug von Elterngeld im Ausland aus? Jene Fragen sind für viele Eltern essentiell, die finanziell stark von der Transferleistung abhängig sind. Für Eltern und jene, die es noch werden wollen, lohnt es sich allerdings immer, sich mit den Regeln und Bestimmungen rund um das Elterngeld vertraut zu machen.

Inhaltsverzeichnis aus-/einklappen

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1. Anspruchszeit – Solange kann Elterngeld bezogen werden

Die Anspruchszeit fängt mit der Geburt des Kindes an und wird nicht in Kalendermonaten gerechnet. Maximal haben die Eltern in den ersten 14 Monaten nach Geburt des Kindes Anspruch auf Elterngeld. Alternativ kann man jedoch über 28 Monate die Hälfte des Betrags beziehen. Jedoch gibt es auch für beschränkt berufstätige Eltern eine Lösung.

Beim Elterngeld Plus erhalten berufstätige Eltern 50 Prozent des regulären Betrags, dafür jedoch doppelt so lange. Das Elterngeld erhalten beide Elternteile, solange sie nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Überschreitet einer der beiden Erziehungsberechtigten die Grenze, erhält dieser kein Elterngeld. Auf den Bezug des Elterngelds des anderen Erziehungsberechtigten hat das allerdings keinen Einfluss.

Als sogenannten Partnerschaftsbonus können beide Elternteile jeder 4 zusätzliche Monate (nur durchgehend) ElterngeldPlus erhalten, wenn beide in dieser Zeit mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.

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2. Höhe des Elterngelds – So wird berechnet, worauf man Anspruch hat

Die Höhe des Elterngelds hängt vom Einkommen des Erziehungsberechtigten ab, der den Antrag auf die Transferleistung stellt. Dabei wird jedoch nicht nur das Einkommen durch den Beruf angerechnet, sondern im Falle von Erwerbslosigkeit auch das Arbeitslosengeld. Bezieht man zusätzliche Sozialleistungen, steht ein Freibetrag von 300 Euro zur Verfügung. Er kann zusätzlich bezogen werden, ohne bei der Berechnung des Elterngelds ins Gewicht zu fallen.

Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

Bei der untersten Einkommensklasse für die Berechnung des Kindergelds, bei einem Einkommen von 1.000 Euro oder weniger, erhält man laut Elterngeld.de mindestens 67 Prozent und 0,1 Prozentpunkte zusätzlich pro zwei Euro, die man unter der 1000 Euro Grenze liegt. Hat man zuvor kein Einkommen erhalten und erhält auch während der Elternzeit kein Geld durch Sozialleistungen oder Erwerbsarbeit, erhält man einen Mindestbetrag von 300 Euro.

Simpler lässt sich das Elterngeld bei höheren Einkommen berechnen. Bei einem Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro beträgt die Höhe des Elterngelds 67 Prozent. Bei höheren Einkommen sinkt das Elterngeld um 0,1 Prozentpunkte pro 2 Euro Nettoverdienst über der Grenze von 1.200 Euro. Der geringstmögliche prozentuelle Anteil für die Berechnung des Elterngelds ist jedoch 65 Prozent, womit der Unterschied verhältnismäßig gering ausfällt.

Bei einem Einkommen von 2.769,23 Euro oder mehr erhält der beantragende Elternteil 1.800 Euro Elterngeld pro Monat. Verdient der Beantragende mehr als 250.000 Euro pro Jahr oder beide Eltern 500.000 Euro jährlich insgesamt abzüglich von Steuern und Sozialangaben, gibt es keinen Anspruch auf Elterngeld.

2.1. Steuerklasse

Maßgeblich für die Höhe des Elterngeldes ist zumeist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Wenn Sie als Ehefrau berufstätig sind und vorwiegend Elterngeld beanspruchen wollen, sollten Sie schon vor der Schwangerschaft in die Steuerklasse III wechseln. So erhalten Sie höheres Elterngeld. Achtung! Derjenige, der überwiegend in Elternzeit geht, sollte spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes die Klasse III haben.

2.2. Elterngeldrechner

Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner:

Elterngeldrechner by brutto-netto-rechner.info.

Zur Kontrolle / Ergänzung eignet sich dieser Elterngeldrechner.

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3. Vorteile bei mehreren Kindern

Bei Zwillingen oder Mehrlingen erhalten die Eltern zusätzlich zum regulären Elterngeld, das einmalig pro Geburt bezogen werden kann, 300 Euro je Kind ab dem zweiten Baby. Hat man außerdem noch ein weiteres Kind, das jünger als 3 Jahre ist, oder mindestens zwei Kinder unter Sechs, erhält man einen einmaligen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent des Elterngelds. Der Zuschlag beträgt jedoch mindestens 75 Euro.

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4. Ziele und Hintergründe des Elterngelds

Durch das erste Kind gibt in der Regel ein Elternteil, zumeist die Mutter, ihre Vollzeitbeschäftigung auf, um sich verstärkt um den Nachwuchs zu kümmern. Dadurch ist die Mutter oftmals vom Einkommen des Manns abhängig, was von vielen als unerwünscht betrachtet wird. Durch das Elterngeld soll das Erfüllen des Kinderwunsches wieder leichter realisierbar werden. Besonders bei Paaren mit akademischen Abschluss wäre der Kinderwunsch zwar oft gegeben, würde aber unterdurchschnittlich oft realisiert werden.

4.1. Schafft das Elterngeld tatsächlich eine höhere Geburtenrate?

Die Geburtenrate in Deutschland steigt. Mitverantwortlich ist sicherlich das Elterngeld. Gleichzeitig ist jedoch zu betonen, dass die Geburtenrate von 1,5 Kinder pro Frau natürlich noch lange nicht für eine ausgeglichene Demographie reicht. Etwa 2,1 Kinder wären notwendig, damit die Gesellschaft weder überaltern noch jünger werden würde. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft wird jene steigende Geburtenrate allerdings bereits 2026 schon wieder fallen. Dass die deutsche Bevölkerung wächst, geschieht deshalb nur durch Einwanderung.

 Punkt 5

5. Das Elterngeld in Deutschland – großzügig im EU-Vergleich?

Deutschland schüttete alleine 2013 etwa 4,9 Milliarden Euro an Kindergeld aus. Das ist angesichts einer Bevölkerungsanzahl von etwa 100 Millionen Menschen kaum mit anderen Staaten in Europa vergleichbar. Vergleicht man die verschiedenen Modelle europäischer Länder, zählt Deutschland jedoch mit Sicherheit zu den großzügigsten. In Leistungen und Dauer der Transferleistungen nach der Geburt des Kindes können nur die baltischen Staaten mehr bieten.

Beispielsweise gibt es in Spanien keinerlei Elterngeld, ebenso in der Schweiz. In Schweden, Finnland, Estland, Österreich und anderen vorwiegend nordischen und mitteleuropäischen Staaten ähnelt das Elterngeld dem deutschen Modell. Weil das Thema Überalterung besonders im mitteleuropäischen Raum, insbesondere in Deutschland, eine Rolle spielt, fokussiert der Staat sich hier offensichtlich auf eine Erhöhung der Geburtenrate.

Punkt 6

6. Bücher zum Thema Elterngeld



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Geschrieben von

Baby Welten
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