Beruf und Schwangerschaft |
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Grundsätzlich sind Schwangerschaft und Beruf gut zu vereinbaren. Als Schwangere können Sie problemlos bis zum Beginn der Mutterschutzzeit (s. unten) arbeiten. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass Sie einen Arbeitsplatz haben, der weder für Sie, noch für Ihr ungeborenes Kind eine Gefahr darstellen. Weiterhin sind Beruf und Schwangerschaft nur dann vereinbar, wenn Ihre Schwangerschaft unkompliziert verläuft und Sie körperlich in der Lage sind, dem Beruf weiter nachzugehen.Um schwangere Frauen gesetzlich untermauert zu schützen, existiert das so genannte Mutterschutzgesetz (MuSchG) Im Folgenden führen wir kurz die wichtigsten Inhalte dieses Gesetzes aus. Genaueres dazu können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nachlesen. Link: www.bmfsfj.de
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Grundsätzlich sind Schwangerschaft und Beruf gut zu vereinbaren. Als Schwangere können Sie problemlos bis zum Beginn der Mutterschutzzeit (s. unten) arbeiten. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass Sie einen Arbeitsplatz haben, der weder für Sie, noch für Ihr ungeborenes Kind eine Gefahr darstellen. Weiterhin sind Beruf und Schwangerschaft nur dann vereinbar, wenn Ihre Schwangerschaft unkompliziert verläuft und Sie körperlich in der Lage sind, dem Beruf weiter nachzugehen.
