Totgeburt |
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Wenn ein Kind mit einem Gewicht von mehr als 500 g noch im Mutterleib oder während der Geburt verstirbt, bezeichnet man dies als Totgeburt. Bei einer Totgeburt erhalten die Eltern sowohl Geburts- als auch Sterbeurkunde, und das Kind muss bzw. darf regulär bestattet werden.Ein verstorbenes Kind mit einem Gewicht unter 500g wird hingegen als Fehlgeburt bezeichnet. |
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Wenn ein Kind mit einem Gewicht von mehr als 500 g noch im Mutterleib oder während der Geburt verstirbt, bezeichnet man dies als Totgeburt. Bei einer Totgeburt erhalten die Eltern sowohl Geburts- als auch Sterbeurkunde, und das Kind muss bzw. darf regulär bestattet werden.
