Der Begriff Fehlgeburt oder auch Abort wird verwendet, wenn ein Kind von weniger als 500 g und noch vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche im Mutterleib oder unter der Geburt verstirbt. Man unterscheidet Frühaborte (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) von Spätaborten (12.-24. Schwangerschaftswoche).
Eine Fehlgeburt liegt im Gegensatz zur Totgeburt nicht der gesetzlichen Melde- und Bestattungspflicht. Dennoch kann es für betroffene Eltern wichtig sein, von dem Kind durch eine Trauerzeremonie Abschied zu nehmen. Viele Kliniken bieten aus diesem Grund gemeinsame Bestattungen von so genannten Sternenkindern an. |